Kosmetikmeisterschule Oldenburg

KOSMETIKMEISTER/IN TEILE I und II - TEILZEIT

Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

Fachlehranstalt Oldenburg für Friseure und Kosmetiker e.V. berufsbegleitend

Inhalte:


Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe


Teil II: Fachtheorie

II/1 Kosmetische Dienstleistungen
II/2 Management eines Kosmetikinstituts

Teilnehmer:
Kosmetiker & Friseure

Dauer:
9 Monate - montags
Termin 2025
02.01.25 - Ende Sept. 25

Preis:

4.400,00 Euro*

+ 75,00 Euro Verwaltungskosten

 

* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten

KOSMETIKMEISTER/IN TEILE I und II - VOLLZEIT

Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

Fachlehranstalt Oldenburg für Friseure und Kosmetiker e.V. Vorbereitungslehrgang

Inhalte:


Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe


Teil II: Fachtheorie

II/1 Kosmetische Dienstleistungen
II/2 Management eines Kosmetikinstituts

Teilnehmer:
Kosmetiker & Friseure

Dauer:
9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag
Termine:
14.10. - 13.12.24
Preis:

4.400,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten

 

* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten

HANDWERKSMEISTER/IN TEILE III und IV - VOLLZEIT

Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

Inhalte:


Teil III: Wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
III/1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
III/2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten

III/3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln


Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
IV/1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
IV/2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

IV/3 Ausbildung durchführen
IV/4 Abschluss der Ausbildung

 

Teilnehmer:

alle Handwerker

Dauer:

ca. 9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag

Termine:

02.01.24 - 01.03.24 ausgebucht
04.03.24 - 08.05.24 ausgebucht
13.05.24 - 12.07.24 ausgebucht
12.08.24 - 11.10.24 ausgebucht
14.10.24 - 13.12.24
06.01.25 - 07.03.25
10.03.25 - 14.05.25
Preis:

2.000,00 Euro*
+ 75,00 Euro VKP

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Sie stellen Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung in der zweiten Woche des laufenden Lehrganges. Ihr Antrag wird dann in der Fachlehranstalt von den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg entgegengenommen.

Dem Antrag ist beizufügen:

  1. Eine Geburtsurkunde in Kopie bzw. eine Heiratsurkunde in Kopie (bei Namensänderung). 
  2. Nachweis eines Gesellenprüfungszeugnisses im Friseurhandwerk oder einer entsprechenden Abschlussprüfung (Normalfall) bzw.
  3. bei einer anderen Gesellenprüfung oder einer anderen Abschlussprüfung zusätzlich den Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit im Friseurhandwerk! (Ausnahme) vorhandene Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über abgelegte Prüfungen (Meister-, Diplom-, Techniker-, Betriebswirt des Handwerks-, Ausbilder-Eignungsprüfung oder sonstige Prüfungen), die gemäß § 46 HwO zu einer Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern berechtigen können.
  4. ggf. Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern

Die Prüfungsgebühr ist direkt an die Handwerkskammer zu überweisen. 

Wie melde ich mich an?

Neben Ihrer schriftlichen Anmeldung überweisen Sie bitte gleichzeitig noch die Verwaltungskostenpauschale unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie der Angabe des Lehrgang-Beginns (z.B. 03.01.2023) auf folgendes Konto:

Fachlehranstalt Oldenburg
Landessparkasse zu Oldenburg

IBAN DE72280501000012401758
BIC SLZODE22

Sowie Anmeldeformular und Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit wir dann noch einen freien Lehrgangsplatz anbieten können - diesen für den gewünschten Lehrgang verbindlich zuteilen. Wenn wir einen freien Lehrgangsplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines späteren Rücktritts Ihrerseits gilt die Verwaltungskosten-pauschale als verfallen. Die Fachlehranstalt ist dann zu einer Rückerstattung nicht verpflichtet. Die Lehrgangsgebühr ist gemäß der zu Lehrgangsbeginn ausgehändigten Rechnung innerhalb der ersten Wochen (genaue Fristen entnehmen Sie der Rechnung) nach Lehrgangsbeginn zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt der Anspruch auf die Unterrichtserteilung. Sie können Ihre Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen. In dem Fall werden wir Ihnen keine Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen. Die von Ihnen gezahlte Verwaltungskostenpauschale wäre allerdings verfallen und kann nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen, werden wir 50 % der fälligen Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für Sie einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet.

ANMERKUNGEN

Da unsere Bildungsmaßnahmen nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, handelt es sich bei den Preisen um Endpreise, bei denen keine Mehrwertsteuer anfällt bzw. bei den Steuerbehörden geltend gemacht werden kann.