KOSMETIKMEISTER/IN TEILE I und II auch "hybrid" möglich - NEU
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
Den höchsten aller Abschlüsse im Kosmetikgewerbe erreichen und den Theorie-Teil dabei bequem von zuhause aus absolvieren? Für alle "Business-Kosmetiker" jetzt möglich. Seien Sie in 4 Praxis-Blöcken in Oldenburg dabei und erlernen Sie die notwendige Theorie online. Auch auf diesem Wege werden Sie bei uns professionell auf den Kosmetikmeister vorbereitet.
Inhalte:
Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe
Teil II: Fachtheorie
II/1 Kosmetische Dienstleistungen
II/2 Management eines Kosmetikinstituts
Teilnehmer:
Kosmetiker & Friseure
Dauer:
Kombi-Kurs
Montags Theorie online
Januar bis Juli 2023
8.30 - 16.00 Uhr
Praxis in Wochenblöcken
vor Ort
Termine:
17.04. - 21.04.23 Block 1
26.06. - 30.06.23 Block 2
07.08. - 11.08.23 Block 3
Prüfung:
Herbst 2023
Preis:
4.400,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten
* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten
KOSMETIKMEISTER/IN TEILE I und II - TEILZEIT
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
Inhalte:
Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe
Teil II: Fachtheorie
II/1 Kosmetische Dienstleistungen
II/2 Management eines Kosmetikinstituts
Teilnehmer:
Kosmetiker & Friseure
Dauer:
9 Monate - montags
Termin 2023
02.01.23 - 25.09.23
Preis:
3.760,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten
Termin 2024
02.01.24 - Ende Sept. 24
Preis:
4.400,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten
* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten
KOSMETIKMEISTER/IN TEILE I und II - VOLLZEIT
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
Inhalte:
Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe
Teil II: Fachtheorie
II/1 Kosmetische Dienstleistungen
II/2 Management eines Kosmetikinstituts
Teilnehmer:
Kosmetiker & Friseure
Dauer:
9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag
Termine:
09.10. - 08.12.23
Preis:
4.400,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten
* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten
HANDWERKSMEISTER/IN TEILE III und IV - VOLLZEIT
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
Inhalte:
Teil III: Wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
III/1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
III/2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
III/3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
IV/1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
IV/2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
IV/3 Ausbildung durchführen
IV/4 Abschluss der Ausbildung
Teilnehmer:
alle Handwerker
Dauer:
ca. 9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag
Termine:
02.01.23 - 03.03.23 ausgebucht
06.03.23 - 10.05.23
15.05.23 - 14.07.23
07.08.23 - 06.10.23
09.10.23 - 08.12.23
Preis:
2.000,00 Euro*
+ 75,00 Euro Verwaltungskosten
* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten
Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Sie stellen Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung in der zweiten Woche des laufenden Lehrganges. Ihr Antrag wird dann in der Fachlehranstalt von den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg entgegengenommen.
Dem Antrag ist beizufügen:
Die Prüfungsgebühr ist direkt an die Handwerkskammer zu überweisen.
Wie melde ich mich an?
Neben Ihrer schriftlichen Anmeldung überweisen Sie bitte gleichzeitig noch die Verwaltungskostenpauschale unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie der Angabe des Lehrgang-Beginns (z.B. 03.01.2023) auf folgendes Konto:
Fachlehranstalt Oldenburg
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN DE72280501000012401758
BIC SLZODE22
Sowie Anmeldeformular und Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit wir dann noch einen freien Lehrgangsplatz anbieten können - diesen für den gewünschten Lehrgang verbindlich zuteilen. Wenn wir einen freien Lehrgangsplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines späteren Rücktritts Ihrerseits gilt die Verwaltungskosten-pauschale als verfallen. Die Fachlehranstalt ist dann zu einer Rückerstattung nicht verpflichtet. Die Lehrgangsgebühr ist gemäß der zu Lehrgangsbeginn ausgehändigten Rechnung innerhalb der ersten Wochen (genaue Fristen entnehmen Sie der Rechnung) nach Lehrgangsbeginn zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt der Anspruch auf die Unterrichtserteilung. Sie können Ihre Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen. In dem Fall werden wir Ihnen keine Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen. Die von Ihnen gezahlte Verwaltungskostenpauschale wäre allerdings verfallen und kann nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen, werden wir 50 % der fälligen Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für Sie einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet.
ANMERKUNGEN
Da unsere Bildungsmaßnahmen nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, handelt es sich bei den Preisen um Endpreise, bei denen keine Mehrwertsteuer anfällt bzw. bei den Steuerbehörden geltend gemacht werden kann.